
agb's
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen in-frames still & motion pictures, Gewerbestrasse 5, 6330 Cham („Fotograf/Videograf“) und dem Kunden („Kunde“).
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von dem Fotograf/Videograf durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Phase im Schaffensprozess und insbesondere auch für digital generierte Bilder.
1.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen/Videografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotograf/Videografen durch den Kunden.
1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen/Videografen.
2. Leistungen des Fotografen/Videografen, Rechte und Pflichten des Kunden
2.1 Der Fotograf/Videograf wie auch der Kunde verpflichtet sich, entsprechend des vereinbarten Ortes und Zeit, für Fotoaufnahmen zur Verfügung zu stehen. Eine Absage oder Verschiebung eines Termins muss umgehend, spätestens jedoch mind. 2 Tage vor dem Termin erfolgen. Bei Events mind. 1 Monat bzw. bei kurzfristigen Gründen 1 Woche vor dem geplanten Termin erfolgen.
2.2 Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 2.1) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage bzw. bei Events 1 Monat (bei kurzfristigen Gründen 1 Woche) vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf/Videograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für das gebuchte Foto- oder Videoshooting.
2.3 Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der Fotografischen/Videografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen/Videografen.
2.4 Die ausgehändigten Bilder dürfen nicht bearbeitet, weder in irgendeiner Form verändert noch mit Filtern versehen werden.
2.5 Der Fotograf/Videograf ist für die Beschaffung der Kameras und sonstiger Geräte, die zur Erbringung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
2.6 Bei der Ausführung der fotografischen/videografischen Arbeiten kann der Fotograf/Videograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.).
2.7 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen/Videografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992 (Stand vom 01.01.2022)) handelt.
2.8 Digital hergestellte Original Bilder (RAW-Dateien), bleiben im Eigentum des Fotograf/Videografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
2.9 Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln. Bei Verlust der Bilder kann beim Fotografen/Videografen eine erneute Lieferung des Bildmaterials beantragt werden. Sollte sich erneut ein Verlust durch den Kunden ereignen, wird ab der 2. Lieferung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- für die Lieferung in Rechnung gestellt.